INKASSO
Mahnschreiben
Um unnötige Verstimmungen zu vermeiden, empfehlen wir, dass Sie zuerst selbst zwei Mahnschreiben versenden. Eine erste, höfliche Erinnerung drei Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist. Ein zweites, mit Hinweis auf die drohende Übergabe an (€) INKASSONINSTITUT.AT eine Woche später.
In vielen Fällen bewirkt bereits die konkrete Androhung der Inkassoübergabe eine Zahlung. Dazu erhalten Sie von uns eine auffällige (€) INKASSONINSTITUT.AT Grafik zur Einbindung in Ihr zweites Mahnschreiben.
Außergerichtliches Inkasso
Nach der Übergabe zum Inkasso wird der Schuldner per Mahnschreiben, telefonischer Kontaktaufnahme oder persönlicher Intervention zur Zahlung der Schulden samt Zinsen und Inkassokosten aufgefordert.
Unsere Mahnschreiben enthalten eine exakte Aufschlüsselung aller aktuellen und zukünftigen Kosten, um dem Schuldner die Konsequenzen einer fortgesetzten Zahlungsverweigerung deutlich vor Augen zu führen. Die hohe Erfolgsquote gibt uns Recht.
Gerichtliches Inkasso
Kann außergerichtlich keine Zahlung erwirkt werden, übergeben wir die Angelegenheit an unsere Rechtsanwaltkanzlei (§) LAWOFFICE.AT zur Einbringung der Klage bei Gericht.
Nachgerichtliches Inkasso
Gerichtliche Titel wie Mahnbescheide, Urteile, Anerkenntnisse oder Vergleiche sind 30 Jahre lang vollstreckbar.
Ist die Forderung daher nicht sofort einbringlich, kontrollieren wir regelmäßig, ob eine Besserung der finanziellen Situation des Schuldners eingetreten ist.